Einer Kollegin in Not (krank + Umsatzeinbruch) helfen - hat jemand Ideen? Thread poster: Caro64 (X)
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Liebe Kollegen,
eine ältere Kollegin ist gerade in Not und ich möchte um Ideen bitten, um zu versuchen, ihr zu helfen: katastrophaler Umsatzeinbruch aus dem Nichts, in den vergangenen 2 Jahren hatte sie wenig Umsatz aber es ging gerade noch. Rücklagen hat sie nicht mehr: wegen langwieriger Krankheit und anderer Schicksalsschläge. Aus gesundheitlichen Gründen fühlt sie sich auch noch nicht in der Lage, irgendeinen anderen Job anzunehmen. Sie überlegt, Bürgergeld zu beantragen... See more Liebe Kollegen,
eine ältere Kollegin ist gerade in Not und ich möchte um Ideen bitten, um zu versuchen, ihr zu helfen: katastrophaler Umsatzeinbruch aus dem Nichts, in den vergangenen 2 Jahren hatte sie wenig Umsatz aber es ging gerade noch. Rücklagen hat sie nicht mehr: wegen langwieriger Krankheit und anderer Schicksalsschläge. Aus gesundheitlichen Gründen fühlt sie sich auch noch nicht in der Lage, irgendeinen anderen Job anzunehmen. Sie überlegt, Bürgergeld zu beantragen, hat aber Angst davor, was da auf sie zukommen könnte. Sie ist auch noch Agoraphobikerin und kann das Haus nur schlecht verlassen (und weiß nicht, wie sie es dem Jobcenter gegebenenfalls beweisen soll, denn sie ist seit 20 Jahren nicht mehr dafür in Behandlung, nachdem alle Behandlungen gescheitert waren.
Hat jemand eine Idee, was "man" so für sie tun könnte. Ich würde so gern helfen. So etwas kann je nach Familienkonstellation jeden von uns treffen.
Gruß
Caro ▲ Collapse | | |
Liebe Caro,
leider hast du weder Informationen zum Alter noch zum Versicherungsstatus der Kollegin gegeben, dann könnte man gezieltere Tipps geben. Ist sie bereits im Rentenalter und hat (z. B. über die KSK oder durch eine frühere Anstellung) in die Rente eingezahlt? Für Menschen ab 60 mit Rentenanspruch knapp über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen gibt es wohltätige Organisationen wie Lichtblick Seniorenhilfe. Eventuell gibt es bei der Kollegin in der Nähe auch eine... See more Liebe Caro,
leider hast du weder Informationen zum Alter noch zum Versicherungsstatus der Kollegin gegeben, dann könnte man gezieltere Tipps geben. Ist sie bereits im Rentenalter und hat (z. B. über die KSK oder durch eine frühere Anstellung) in die Rente eingezahlt? Für Menschen ab 60 mit Rentenanspruch knapp über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen gibt es wohltätige Organisationen wie Lichtblick Seniorenhilfe. Eventuell gibt es bei der Kollegin in der Nähe auch eine Nachbarschaftshilfe oder karitative Einrichtung wie die Caritas oder Kirche, wo man um Unterstützung bitten könnte. Oft können die Mitarbeiter dort auch gute Tipps geben oder auf geeignete Anlaufstellen verweisen, falls sie selbst nicht direkt helfen können.
Stellt sich die Frage, weshalb die Krankenversicherung die Kosten für die Krankheiten nicht übernommen hat und die Kollegin ihre vollständigen Rücklagen dafür aufgewendet hat, Stichwort "Erwerbsfähigkeit prüfen".
Mein erster Gedanke wäre, sich zu überlegen, Wohngeld zu beantragen. Dieses steht seit der Reform mehr Bürgern als davor zur Verfügung, auch Selbstständigen. Der Vorteil ist, dass sie dieses einfach schriftlich beantragen kann. Allerdings kann man es nicht mit Bürgergeld kombinieren. Falls die Kollegin sich bereits für die Bürgergeld-Variante als Grundsicherung/Aufstockung entschieden hat, kann sie weiterhin selbstständig bleiben. Hierzu gibt es demnächst zum Beispiel ein Online-Webinar (siehe https://instart.de/schulden/buergergeld). Für das Bürgergeld muss die Kollegin m. W. mind. drei Stunden pro Tag arbeiten können. Bei Bürgergeldbezug besteht eben immer die Gefahr, dass es zu einer Dauerlösung wird. Wenn die Kollegin den Umsatz nicht dauerhaft erhöhen kann und dies dem Jobcenter gegenüber auch nicht erklären kann, kann das Jobcenter sie auffordern, sich eine Festanstellung zu suchen. Und es klang nicht so, als wäre das die Wunschlösung der Kollegin. Außerdem kann sie gezwungen werden, sich eine kleinere, günstigere Wohnung zu suchen, da im Bürgergeld ein Mietzuschuss enthalten ist. Den Erstantrag kann sie allerdings auch online, per E-Mail oder per Post einreichen, dafür muss sie also auch nicht aus dem Haus (an dieser Stelle ist mir nicht klar, weshalb sie einen Nachweis über die Phobie erbringen möchte bzw. wie sie auf die Idee kommt, ohne vorher nachgefragt zu haben?). Auf jeden Fall wird sie sich zumindest die Mühe machen müssen, sich vorher gut über alles zu informieren, "was auf sie zukommen könnte". Hierzu gibt es wirklich reichlich Informationen auf der Jobcenter-Seite und auf speziell dafür eingerichteten Seiten (siehe z. B. Link oben).
Ansonsten könnte man bei Freunden und Familienmitgliedern anfragen, ob diese unterstützen könnten.
Liebe Grüße
Michaela ▲ Collapse | | | Caro64 (X) Germany German to French + ... TOPIC STARTER
Vielen Dank für die so ausführliche Antwort.
Die Kollegin ist 61, eine Rentenversicherung hat sie nicht - ihr Ex-Mann hat sich mit dem Geld davon gemacht, dass sie für ihre Rente eingeplant hatte.
Aber ich werde versuchen, ihr das alles näher zu bringen, das ist sehr hilfreich, danke. | | | Sogar ganz dringend empfohlen | Jan 26 |
Würde sogar dringend empfehlen, Bürgergeld sofort und direkt beim Amt zu beantragen, bevor im schlimmsten Fall durch Mietschulden die Wohnung gekündigt wird. Beim Antrag kann man dann alles weitere mit der Bürgergeldstelle besprechen, z. B. gesundheitliche Einschränkungen etc. und welche Nachweise zu liefern sind. Möglicherweise gibt es auch Sofortzuschüsse, falls nachweisbar obiges Szenario (Wohnungsverlust) droht. Ganz wichtig ist dabei auch, dass man dann weiter krankenversichert ist. ... See more Würde sogar dringend empfehlen, Bürgergeld sofort und direkt beim Amt zu beantragen, bevor im schlimmsten Fall durch Mietschulden die Wohnung gekündigt wird. Beim Antrag kann man dann alles weitere mit der Bürgergeldstelle besprechen, z. B. gesundheitliche Einschränkungen etc. und welche Nachweise zu liefern sind. Möglicherweise gibt es auch Sofortzuschüsse, falls nachweisbar obiges Szenario (Wohnungsverlust) droht. Ganz wichtig ist dabei auch, dass man dann weiter krankenversichert ist. Am besten nichts schleifen lassen. Sollte sich die freiberufliche Lage bessern, muss man dies natürlich im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitteilen und Kürzungen hinnehmen bzw. wieder aus dem Programm aussteigen. Was die durch den Ex-Mann veruntreuten Gelder angeht, kann man dann sogar bei derart nachgewiesener Bedürftigkeit Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt konsultieren. Einfach gleich damit anfangen und Termin vereinbaren. Wird zwar nicht einfach, aber da muss man halt durch, bevor alles noch schlimmer wird.
Über einen Freund von mir weiß ich ähnliches zu berichten, dieser hat allerdings eine technische Ausbildung, Berufserfahrung und ein nicht unerhebliches finanzielles Polster. Als sich 2020 bereits Umsatzeinbrüche abzeichneten, hatte sich besagter Freund (58 Jahre) um einen Wiedereinstieg in seinen alten Beruf bemüht, der nach einigen Anläufen geglückt ist. An den Wochenenden wird weiterhin fleißig übersetzt...
[Bearbeitet am 2025-01-26 13:02 GMT] ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Einer Kollegin in Not (krank + Umsatzeinbruch) helfen - hat jemand Ideen? Trados Studio 2022 Freelance | The leading translation software used by over 270,000 translators.
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