Rechtswidrigkeit Rechtswidrigkeit

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Language pair:German
Definition / notes:Rechtswidrig ist ein Verhalten, das der Rechtsordnung widerspricht, etwa weil es einen "Straftatbestand" erfüllt (Strafrecht) oder gegen ein sonstiges gesetzliches Verbot oder Gebot verstößt (andere Rechtsgebiete).
Die Rechtswidrigkeit eines an sich tatbestandsmäßigen Verhaltens ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein "Rechtfertigungsgrund" eingreift.
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