Schuldfähigkeit Schuldfähigkeit
Creator: | |
Language pair: | German |
Definition / notes: | • Kinder (= jünger als 14 Jahre) sind strafunmündig. • "Schuldunfähigkeit" wegen seelischer Störungen (§ 20 StGB) führt zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch, verminderte Schuldfähigkeit" (§ 21 StGB) zur Milderung des Strafrahmens. In beiden Fällen kann das Gericht die Unterbringung des Straftäters anordnen (vgl. "Unterbringung"; "Sicherungsverfahren"). • Beruht die Schuldunfähigkeit auf einem selbstverschuldeten Rauschzustand, kommt Bestrafung wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen "Vollrausches" in Betracht (§ 323 a StGB), in Ausnahmefällen sogar wegen des im Rausch begangenen Straftatbestandes selbst ("actio libera in causa"). |
Your current localization setting
English
Select a language
Close search