Beschlagnahme Beschlagnahme
Creator: | |
Language pair: | German |
Definition / notes: | • Beschlagnahme = zwangsweise Sicherstellung von Sachen (§§ 94 ff. StPO), die als Beweismittel in Betracht kommen oder der Einziehung unterliegen. • Der Oberbegriff "Sicherstellung" umfasst auch die freiwillige Herausgabe. |
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