Beschlagnahme Beschlagnahme

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Language pair:German
Definition / notes:• Beschlagnahme = zwangsweise Sicherstellung von Sachen (§§ 94 ff. StPO), die als Beweismittel in Betracht kommen oder der Einziehung unterliegen.
• Der Oberbegriff "Sicherstellung" umfasst auch die freiwillige Herausgabe.
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